Förderung durch Überbrückungshilfe lll

Liebe Kunden,

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bun­desministerium für Finanzen (BMF) haben die Überbrückungshilfen erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Damit werden nun noch mehr Unternehmen und Selbständige mit Corona-­bedingten Umsatzausfällen unterstützt.

Dazu gehört u.a., dass Hygienemaßnahmen als Fixkosten ein­gestuft wurden und diese bis zu 90% finanziell gefördert werden können.

Maßgeblich für die Höhe der erstattungsfähigen Kosten, sind  Ihre Umsatzeinbußen zu den Vergleichsmonaten in 2019.

Förderungshöhe laut BMWI und BMF

  • 100 % Förderung

    bei einem Umsatzeinbruch von 70 %
  • 60 % Förderung

    bei einem Umsatzeinbruch von 50 %
  • 40 % Förderung

    bei einem Umsatzeinbruch von 30 %